Aktionsbüro Einwanderung (ABE)

Visa Bestimmungen für die Einreise in Deutschland sowie Staatenliste zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland

Staatsangehörige der EU-Staaten
Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum.

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten
Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Für Besuchsaufenthalte bis zu 3 Monaten pro Halbjahr benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat.


Ausdruck aus: http://www.einbuergern.de/content/e995/e3715/index_tur.html
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