Staatsangehörige der EU-Staaten
Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum.
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten
Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Für Besuchsaufenthalte bis zu 3 Monaten pro Halbjahr benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat.