- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Das Bundesamt ist als Behörde das Kompetenzzentrum für Migration, Integration und Asyl und nimmt vielfältige Aufgaben wahr. Es entscheidet u.a. über Asylanträge und Abschiebeschutz von Flüchtlingen. Bis 2004 trug das Bundesamt die Bezeichnung „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ und erhielt durch Art. 1 (Aufenthaltsgesetz) des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar 2005 seinen jetzigen Namen. - Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat
Der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat ist der Zusammenschluss der Landesarbeitsgemeinschaften der kommunalen Ausländerbeiräte und Ausländervertretungen. Über ihn werden über 400 demokratisch gewählte Ausländerbeiräte in 13 Bundesländern und somit bislang etwa 4 Millionen Ausländer/innen in Deutschland repräsentiert.

