Einbürgerung und Mehrstaatigkeit in Deutschland im Vergleich zu poln. und russ. Mehrstaatigkeit-
Eine Schulungsveranstaltung in der Diakonie
Bericht: Lisa Siebelmann
Zu Beginn der Schulung stellte Kenan Araz das Zuwanderungsgesetz und seine Struktur kurz dar, worauf detailliert die Unterteilung in Paragraphen (siehe Grafik) folgte.
Die Gesetze wie das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und das Asylverfahrensgesetz (AsylverfG) wurden kurz dargestellt sowie Schwierigkeiten mit diesen Gesetzen an konkreten Beispielfällen erläutert und gemeinsam diskutiert.
So wurde eine Grundlage für die folgende Präsentation zur Mehrstaatigkeit geschaffen.
Kenan Araz und Lisa Siebelmann teilten sich diesen Teil.
Herr Araz zeigte die Rahmenbedingungen zur Mehrstaatigkeit in einer PP-Folie, aus der auch die Ausnahmesituationen ersichtlich wurden, wann Mehrstaatigkeit in Deutschland hingenommen wird.
Lisa Siebelmann begann nun mit ihrem Teil der Präsentation, der in die Mehrstaatigkeit in Deutschland, Polen und Russland sowie den Status der Spätaussiedler unterteilt war.
Nach einer kurzen Einführung und einem Überblick über die 27 EU-Staaten folgte die Darstellung über Hinnahme von Mehrstaatigkeit bei in Deutschland lebenden Menschen aus Polen oder Russland. Dabei sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass Mehrstaatigkeit in Deutschland teilweise auch mit dem Recht des ausländischen Staates zusammenhängt.
In einem zweiten Punkt wurde das Thema Zweitpass für im Ausland lebende Deutsche beleuchtet. Hierbei gilt u.a., dass deutsche Staatsangehörige ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie eine zweite auf eigenen Wunsch hin annehmen. Das gilt allerdings nicht für EU-Länder.
In einem dritten und vierten Punkt gab Lisa Siebelmann Auskunft zu Mehrstaatigkeit in Polen und Russland. Das russische Recht gleicht im Hinblick auf Mehrstaatigkeit eher dem deutschen Recht.
Den Schluss bildeten Informationen zu in Deutschland lebenden Spätaussiedlern. Nach einer kurzen Erklärung wer Spätaussiedler sind und welche Rechte für ihre Ehegatten und Kinder gelten, wurden Bedingungen zur Mehrstaatigkeit in Bezug auf diese Gruppe präsentiert.
Besonders die Fragen der Teilnehmer zu konkreten Problemen oder Beispielen lockerten die Präsentation auf und halfen dabei, das Präsentierte besser zu verstehen.
Die Präsentation über Mehrstaatigkeit am Beispiel Deutschland, Polen und Russland finden Sie hier:



