Das Thema Einbürgerung mit den Eltern von der Gesamtschule am 02.12.2009

Das Thema Einbürgerung mit den Eltern von der Katharina-Henoth-Gesamtschule am 02.12.2009.

Die Gesamtschule möchte die Eltern informieren, ihre Kinder einbürgern zu lassen.

Einbürgerung – Chance oder Zumutung?
Mehrstaatigkeit – Optionsmodell –Sprachnachweis


Vermeidung von Mehrstaatigkeit
Der Einbürgerungsbewerber ist grundsätzlich verpflichtet, seine ausländische Staatsangehörigkeit aufzugeben (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4).
In einigen Fällen ist der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit aber nicht möglich oder unzumutbar. Aus diesen Gründen werden Ausnahmen zugelassen, in denen die ursprüngliche Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann und in denen Mehrstaatigkeit hingenommen wird.
Wie sieht die Praxis aus?
Statistisch fast 2/3 der Eingebürgerten haben die Mehrstaatigkeit.
Wer bleibt von der Ausnahme der Mehrstaatigkeit ausgeschlossen?

Das Optionsmodell
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortsprinzip nach § 4 (StAG) oder durch Einbürgerung nach der Übergangsregelung (für Kinder, die am 1. Januar 2000 noch nicht 10 Jahre alt waren und deren Eltern einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben) erhalten hat, muss mit Beginn der Volljährigkeit, spätestens jedoch bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erklären, ob sie bzw. er die deutsche oder eine andere Staatsangehörigkeit behalten will ("Optionspflicht")(§29 StAG).
Im Jahr 2008 sind nach Angaben der deutschen Regierung über 3300 Einwanderer-Kinder vom Optionsmodell betroffen. Diese Jugendliche müssen bis zum 23. Lebensjahr entschieden haben, ob sie die deutsche oder die ausländische Staatsbürgerschaft haben wollen.Bis 2018 werden sich fast 50.000 Migrantenkinder entscheiden müssen.
Die Kinder mit Migrationshintergrund werden durch Geburtsortsprinzip eingebürgert aber durch dieses Prinzip wieder ausgebürgert. Ist diese Verfahren Rechtskonform?
Wie wirkt sich das Optionsmodell bisher konkret in der Praxis aus, welche rechtlichen Probleme gibt es?
Wie fühlen sie sich die Betroffene?
Mehr zum Optionsmodell

Koordination: Gohar Farshi (Vingster treff)
Referent: Kenan araz - ABE
Format: ABE-V1 -Kinder und Jugend
Datum: 02.12.2009 um 9:30 Uhr
in der Katharina-Henoth-Gesamtschule-Köln, Adalbertstr. 17, 51103 Köln

Bericht

Die Veranstaltung hat um 10:00 Uhr begonnen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer (TN) waren an das Thema sehr interessiert. Einige von ihnen hatten schon sowohl Erfahrungen als auch Kenntnisse zum Thema.
Nach der Einführung mit den Statistiken zu Köln sowie zum Stadtteil, wo der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund mittlerweile über 60 % liegt, hat der Teil mit der Struktur und dem Aufbau des Zuwanderungsgesetzes begonnen. Mittelpunkt des Themas war das Staatsangehörigkeitsgesetz insb. das Optionsmodel.
Die Voraussetzungen zur Einbürgerung kurz dargestellt und die Fragen bspw. über Sprachnachweis, Straftaten, Aufenthaltsfristen etc. erläutert. Der Vortrag im Skriptformat verteilt sodann ein Paper zum Optionsmodell vorgetragen und auch verteilt.
Die Fragen zum Thema Mehrstaatigkeit waren in Form von Erfahrungsberichten und Austausch.
Die Veranstaltung ist gegen 12 zu Ende gegangen. Alle TN waren sehr zufrieden.
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