An dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir seit dem 24.02.10 ein Blog eingerichtet haben, das Sie über den oben angezeigten Link erreichen können!
Dieses Blog gibt uns und Ihnen den nötigen Raum, aktuelle Themen rund um die Einbürgerung in Deutschland zu posten.
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Was ist unter ausreichende Sprachkenntnisse zu verstehen?
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache liegen vor, wenn der Einbürgerungsbewerber die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen) erfüllt.
Das von Professor Dr. Dietrich Thränhardt im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellte Gutachten analysiert die Entwicklung des Einbürgerungsrechts und der Einbürgerungszahlen in Deutschland. Seine internationalen Vergleiche sind hilfreich, unsere Einbürgerungspolitik zu überdenken und neue Wege zu bestreiten.
128 Seiten insgesamt, Titel "Wachstum, Bildung, Zusammenhalt". Für uns in der Migrationsarbeit von Bedeutung sind die Abschnitte II.1.2 "Sprache als Schlüssel für den Bildungsaufstieg" (S. 35) und III.5 "Integration und Zuwanderung" mit Aussagen auch zur Optionsregelung, dem VISA-Verfahren, den Abschiebehaftbedingungen und dem AsylbLG S. 70-75).
Zum Thema Einbürgerung folgendes Zitat:
„Wir werben dafür, dass möglichst viele Menschen, die die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, unsere Staatsbürgerschaft annehmen. Denn sie ist das stärkste Zeichen der Zugehörigkeit zu unserem Land und zur wechselseitigen Verantwortung seiner Bürger. Unverhältnismäßige Hemmnisse auf dem Weg zur Einbürgerung werden wir beseitigen.“ (S. 70)