Ausländer:

Als Ausländer werden alle Menschen bezeichnet, deren Hauptwohnsitz innerhalb des Auslandes (in unserem Fall: alle Personen die nicht innerhalb Deutschlands ihren Hauptwohnsitz haben) liegt.

Hier werden passende Rechtssprechungen zu diesem Thema angeboten:

  • Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung – Urteil vom 14.10.2004 – 6 K 251/04.MZ 2. Mai 2011 von einbuergern
    Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung – Urteil vom 14.10.2004 – 6 K 251/04.MZ 2. Mai 2011 von einbuergern VG Mainz Ausschluss der Einbürgerung gem. § 86 Abs. 2 AuslG wegen Spenden für die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG). Urteil vom 14.10.2004 – 6 K 251/04.MZ BVerwG Urteil vom 19.04.2011 – 1 C 16.10 Leitsatz: Nach einer Rücknahme der Einbürgerung wegen Täuschung lebt die Niederlassungserlaubnis, die der Ausländer vor der Einbürgerung besessen hat, nicht wieder auf. In Betracht kommt unter Umständen eine entsprechende Anwendung der Regelungen des § 38 AufenthG für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ehemalige Deutsche.

 

       
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