Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich mit Urteilen vom 29. Juni 2010 (BVerwG 10 C 9.09 und 10.09) in zwei Revisionsverfahren mit der Frage befasst, ob abgelehnten Asylbewerbern die Rückkehr nach Afghanistan angesichts der dortigen Lebensverhältnisse zugemutet werden kann.