Optionspflicht
aus der Broschüre Umgang mit der Optionspflicht vom 16.10.2009 von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
Bei den Optionspflicht-Kindern besteht die Mehrstaatigkeit nur vorübergehend, da sich diese Personen zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr entweder für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden müssen.
Auf dieser Seite finden Sie zu diesem Thema Informationen sowie Reaktionen aus der Politik und den Interessenverbänden.
Sie können an der Umfrage zum Thema "Optionspflicht" teilnehmen:
http://einbuergern.wordpress.com/umfragen/
Optionspflicht
aus der Broschüre Umgang mit der Optionspflicht vom 16.10.2009 von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
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