Mehrstaatigkeit für hier geborene Kinder und die Optionspflicht

Erhebungsbogen der BAGFW zu Einzelfällen der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht

Bei den Optionspflicht-Kindern besteht die Mehrstaatigkeit nur vorübergehend, da sich diese Personen zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr entweder für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden müssen.
Auf dieser Seite finden Sie zu diesem Thema Informationen sowie Reaktionen aus der Politik und den Interessenverbänden.

Sie können an der Umfrage zum Thema "Optionspflicht" teilnehmen:
http://einbuergern.wordpress.com/umfragen/

Optionspflicht
aus der Broschüre Umgang mit der Optionspflicht vom 16.10.2009 von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege

1.

Berlin: (hib/STO/ELA) Eine ”möglicherweise unerkannt gebliebene deutsche Staatsangehörigkeit von Kindern türkischer Eltern“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/1797). Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass dem Staatsangehörigkeitsgesetz zufolge Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit per Geburt unter anderem erwerben, wenn ”ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und über ein ‘unbefristetes Aufenthaltsrecht‘ verfügt“.

2.

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5.

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Streichung des Optionszwangs aus dem Staatsangehörigkeitsrecht ist mit 430 Nein Stimmen von 525 Abgeordneten der CDU, SPD und FDP und 93 Ja Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt

6.

Namhafte und zahlreiche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens – darunter die Vorsitzende des Paritätischen Gesamtverbandes, Heidi Merk, sowie die ehemaligen Ausländer- und Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Liselotte Funcke, Cornelia Schmalz-Jacobsen und Marieluise Beck u.a. Prof. Dr. Klaus J. Bade, Prof. Dr. Axel Schulte, Prof. Dr. Rita Süssmuth, Weihbischof Dr. Josef Voß – haben den gemeinsamen Aufruf unterzeichnet.

7.

Bei den Optionspflicht-Kindern besteht die Mehrstaatigkeit nur vorübergehend, da sich diese Personen zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr entweder für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden müssen.

8.

Seit dem 1. Januar 2000 werden in der Bundesrepublik geborene Ausländerkinder automatisch Deutsche. Sie behalten zunächst auch die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern, müssen sich aber später für einen Pass entscheiden. In der Praxis sorgt das für einige Probleme.

 

       
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Wider den Optionszwang!
Mehr als 2.000 Menschen haben den Aufruf "Sie gehören zu uns! — Wider den Optionszwang für Kinder unseres Landes" unterzeichnet. [Mehr]


 
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